AGG gilt auch in der betrieblichen Altersversorgung
13.12.07 (AGG, Allgemein, Betriebliche Altersversorgung)
Das Bundesarbeitsgericht hat in der Ausführung eines neuen Urteils Zweifel daran ausgeräumt, dass das AGG in der betrieblichen Altersversorgung zur Anwendung komme. Streitiger Satz war die Vorschrift des § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG gewesen: "Für die betriebliche Altersvorsorge gilt das Betriebsrentengesetz".

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13.11.2007 zur Sicherung der Betrieblichen Altersvorsorge bei Betriebsübergang beigetragen. Es hat die Vorschrift des § 613 a BGB ihrem Sinn entsprechend ausgelegt und der Teilmitbestimmung, durch die die Betriebliche Altersvorsorge geprägt ist, Rechnung getragen.