Betriebsratsblog des DGB Bildungswerks

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Archiv für die 'Betriebsübergang' Kategorie

Betriebsteilübergang ließ Aufhebungsverträgen keine Chance

01.07.08 (Allgemein, Betriebsübergang)

krankenbett1.jpg§ 613 a BGB schützt ArbeitnehmerInnen davor, ihre sozialen Bedingungen zu verlieren, wenn der Betrieb, in dem sie arbeiten, von einem neuen Rechtsinhaber übernommen wird. Damit nicht niedrigere Löhne, längere Arbeitszeiten und weniger soziale Leistungen in dem übernommenen Betrieb Einzug halten können, muss der Betriebsübernehmer in die Rechte und Pflichten des alten Betriebsinhabers einsteigen. Gerade diesen Schutz wollte ein Krankenhaus seinen MitarbeiterInnen versagen.

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Betriebsübergang: Unterrichtung der Arbeitnehmer muss vollständig sein

25.02.08 (Allgemein, Betriebsübergang)

fertigbau.jpgWird bei einem Betriebsübergang (§ 613 a BGB) das Betriebsgrundstück nicht mit übernommen, muss dies den Arbeitnehmern mitgeteilt werden. Das entschied am 31.01.2008 das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 1116/06). 

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Keine Überkreuzablösung bei Betrieblicher Altersvorsorge aus Tarifvertrag nach Betriebsübergang

29.11.07 (Allgemein, Betriebliche Altersversorgung, Betriebsübergang)

geld.jpgDas Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13.11.2007 zur Sicherung der Betrieblichen Altersvorsorge bei Betriebsübergang beigetragen. Es hat die Vorschrift des § 613 a BGB ihrem Sinn entsprechend ausgelegt und der Teilmitbestimmung, durch die die Betriebliche Altersvorsorge geprägt ist, Rechnung getragen.

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