Skandalös…
16.06.09 (Allgemein, Betriebsratsaktionen, Mitbestimmung des Betriebsrats)
Wirtschaftsjournalistin Ursula Weidenfeld hat im Tagesspiegel kürzlich einen höchst merkwürdigen Kommentar über das Vorgehen von Betriebsratschef Klaus Franz bei der Opel-Rettung verfasst. Mit Beschuldigungen wie, er habe „die Kanzlerin über den Tisch gezogen” (was immer damit gemeint ist) und, er habe gar „die Demokratie außer Kraft gesetzt” wetterte sie gegen betriebsrätliches Handeln – das offensichtlich aber eindeutig betriebsverfassungsrechtlich legitimiert ist.
Schuld seien zwar nicht die Betriebsräte selber, sondern die Aufsicht und das Management, das den Arbeitnehmervertretern „den Machtzuwachs eingestehe”. Von Versagen und Skandal ist die Rede, von Ausräumen demokratischer Grundsätze und rechtsstaatlicher Gewissheiten.
Christine Zumbeck, Leiterin des Geschäftsbereichs Betriebsratsqualifizierung räumt in ihrem sachlichen und fundierten Leserbrief an den Tagesspiegel zu diesem Beitrag mit der Argumentation der vollmundigen Demokratieverfechterin auf.
Hier der Brief:
“Sehr geehrte Damen und Herren,
Demokratie ist mehr!
Es ist schon nicht ganz einfach nachzuvollziehen, vor welchem Hintergrund die Erkenntnis erwächst, Klaus Franz habe die Demokratie außer Kraft gesetzt. Nun, Klaus Franz wird angesichts seines Erfolgs bei den Verhandlungen mit dieser Einschätzung leben können.
Nicht hinzunehmen ist allerdings die dahinter stehende Aussage, Betriebsräte hätten in Verhandlungen, in denen es um das Überleben ihres Unternehmens geht, nichts zu suchen. Als von der Belegschaft legitimierte Vertreter sind Betriebsräte nicht nur berechtigt, sondern aus dem Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet, Unternehmensänderungen mitzuberaten und sich um Nachteilsausgleiche für die Beschäftigten zu bemühen. Diese Beratungen haben rechtzeitig, also noch vor der Beschlussfassung im Unternehmen, zu erfolgen. Sofern also die Bundesregierung eine Rettung von Opel überlegt, ist es gesetzlich vorgesehen, dass in die Beratungen auch die betriebliche Interessenvertretung einbezogen wird. Nur gut, dass das Betriebsverfassungsgesetz hier in vorbildlicher Weise eingehalten wurde – sicher nicht auf Veranlassung von Herrn zu Guttenberg. Für Betriebsräte gilt, nur ganz nebenbei, anders als für Parlamentarier, die Geheimhaltungspflicht aus § 79 Betriebsverfassungsgesetz.
Dass die Regeln des Demokratieprinzips nicht verletzt wurden, lässt sich im Übrigen aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schließen, das bereits vor 19 Jahren die mitbestimmungsrechtlichen Grenzen der Personalvertretung aufgezeigt hat. Diese Schranken wurden zu keinem Zeitpunkt überschritten”.


16.06.09 um 15:40
Hat der Tagesspiegel den Leserbrief veröffentlicht?
17.06.09 um 11:40
Der Tagesspiegel hat es im Print vorgezogen, den Beitrag von Frau Weidenfeld außerhalb jeder Kritik stehen zu lassen. Soweit ich bisher davon ausging, dies sei eine Einzelmeinung einer Redakteurin, muss man wohl zukünftig im Blatt von einer breiteren Zustimmung zu dieser Auffassung ausgehen. Es hat allerdings im Netz eine kurze Diskussion (2 Beiträge) zum Artikel gegeben.