05.02.09 (Allgemein, Betriebsratsschulung, Betriebsratswahl)
Die Betriebsratswahlen sind nicht mehr lang hin. Mancher Arbeitgeber wird sich in der nächsten Zeit weigern, Grundlagenseminare zu bezahlen, mit dem Argument, dies sei nicht mehr erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, weil das Ende der Amtszeit naht. Dieses Argument hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich massiv entkräftet.
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21.08.08 (Allgemein, Betriebsratsschulung)

Betriebsräte müssen im Vorhinein erkennen können, wann ein Arbeitgeber sie in unzulässiger Weise beeinflussen will. Deswegen ist eine Betriebsratsschulung, die strafrechtliche Risiken der Betriebsratstätigkeit zum Gegenstand hat, erforderlich gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG. Das LAG Köln stellte dies Anfang des Jahres per Beschluss klar.
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13.03.08 (AGG, Allgemein, Betriebsratsschulung)

Das LAG Hessen hat am 25.10.2007 eine viertägige Schulung mit dem Titel "Das neue allgemeine Gleichheitsgesetz" für einen Betriebsratsvorsitzenden für erforderlich i.S.v. § 37 Abs. 6 BetrVG befunden, ohne dass konkrete Konfliktpunkte im Betrieb dargelegt werden mussten. Den Einwand des Arbeitgebers, der Betriebsrat hätte statt dessen an einer eintägigen Inhouse-Schulung teilnehmen sollen, hatte das Gericht nicht gelten lassen.
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