01.07.08 (Allgemein, Betriebsübergang)

§ 613 a BGB schützt ArbeitnehmerInnen davor, ihre sozialen Bedingungen zu verlieren, wenn der Betrieb, in dem sie arbeiten, von einem neuen Rechtsinhaber übernommen wird. Damit nicht niedrigere Löhne, längere Arbeitszeiten und weniger soziale Leistungen in dem übernommenen Betrieb Einzug halten können, muss der Betriebsübernehmer in die Rechte und Pflichten des alten Betriebsinhabers einsteigen. Gerade diesen Schutz wollte ein Krankenhaus seinen MitarbeiterInnen versagen.
Weiterlesen »
Keine Kommentare »
25.02.08 (Allgemein, Betriebsübergang)

Wird bei einem Betriebsübergang (§ 613 a BGB) das Betriebsgrundstück nicht mit übernommen, muss dies den Arbeitnehmern mitgeteilt werden. Das entschied am 31.01.2008 das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 1116/06).
Weiterlesen »
Keine Kommentare »
29.11.07 (Allgemein, Betriebliche Altersversorgung, Betriebsübergang)

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13.11.2007 zur Sicherung der Betrieblichen Altersvorsorge bei Betriebsübergang beigetragen. Es hat die Vorschrift des § 613 a BGB ihrem Sinn entsprechend ausgelegt und der Teilmitbestimmung, durch die die Betriebliche Altersvorsorge geprägt ist, Rechnung getragen.
Weiterlesen »
Keine Kommentare »