05.02.09 (Allgemein, Betriebsratsschulung, Betriebsratswahl)
Die Betriebsratswahlen sind nicht mehr lang hin. Mancher Arbeitgeber wird sich in der nächsten Zeit weigern, Grundlagenseminare zu bezahlen, mit dem Argument, dies sei nicht mehr erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, weil das Ende der Amtszeit naht. Dieses Argument hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich massiv entkräftet.
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21.08.08 (Allgemein, Betriebsratsschulung)

Betriebsräte müssen im Vorhinein erkennen können, wann ein Arbeitgeber sie in unzulässiger Weise beeinflussen will. Deswegen ist eine Betriebsratsschulung, die strafrechtliche Risiken der Betriebsratstätigkeit zum Gegenstand hat, erforderlich gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG. Das LAG Köln stellte dies Anfang des Jahres per Beschluss klar.
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19.08.08 (Allgemein, Betriebsratsschulung)

Wegen Bestechung und Behinderung der Betriebsratsarbeit hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft bei der Kölner Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Discounter Aldi Nord erstattet. Aldi Nord versuche, Betriebsräte von Seminaren auszuschließen und finanziere die Arbeitnehmerorganisation AUB als vermeintliche Interessenvertretung, so der Vorwurf.
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13.03.08 (AGG, Allgemein, Betriebsratsschulung)

Das LAG Hessen hat am 25.10.2007 eine viertägige Schulung mit dem Titel "Das neue allgemeine Gleichheitsgesetz" für einen Betriebsratsvorsitzenden für erforderlich i.S.v. § 37 Abs. 6 BetrVG befunden, ohne dass konkrete Konfliktpunkte im Betrieb dargelegt werden mussten. Den Einwand des Arbeitgebers, der Betriebsrat hätte statt dessen an einer eintägigen Inhouse-Schulung teilnehmen sollen, hatte das Gericht nicht gelten lassen.
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