Betriebsratsblog des DGB Bildungswerks

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BAG: Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Personalmaßnahmen

04.01.10 (Versetzung, personelle Einzelmaßnahmen)

  Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts steht dem Betriebsrat kein allgemeiner Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber zu, wenn er bei personellen Einzelmaßnahmen nicht beteiligt wird. [BAG, Beschl. v. 23.06.2009 – 1 ABR 23/08] Die Beschwerde führte ein Luftfahrtunternehmen. Der dortige Betriebsrat wandte sich gegen personelle Maßnahmen bei Arbeitnehmer/innen der Flugzeugabfertigung. Nach der entsprechenden Praxis der Arbeitgeberin [...]

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Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei kurzfristigen Versetzungen

10.04.08 (Allgemein, Versetzung, personelle Einzelmaßnahmen)

_99_betrvg1.jpgBetriebsräte können bei personellen Einzelmaßnahmen, durch die Mitarbeiter kurzfristig einen anderen Arbeitsbereich zugewiesen bekommen, ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 99 BetrVG haben. Dies wird jedoch von Arbeitgebern oft ignoriert. Zu gern behaupten sie, eine Versetzung käme erst in Betracht, wenn die Maßnahme länger als einen Monat dauert.

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Der Betriebsrat hat bei der Aufstockung von Teil- auf Vollzeit ein Mitbestimmungsrecht

07.11.07 (Allgemein, Mitbestimmung des Betriebsrats, Teilzeit, personelle Einzelmaßnahmen)

_99_betrvg1.jpgDie Aufstockung der Wochenstunden von 20 auf 37,5 Stunden ist eine Einstellung, bei der der Betriebsrat seine Zustimmung gemäß § 99 BetrVG geben muss. Dies hat kürzlich das LAG Schleswig-Holstein klargestellt und damit die Rechte des Betriebsrats gestärkt.

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