Auslaufen einer Befristung wegen Schwangerschaft ist Benachteiligung nach AGG
14.10.08 (AGG, Allgemein, Befristung)
Wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, weil die Arbeitnehmerin schwanger ist, liegt eine Benachteiligung wegen des Geschlechts nach dem AGG vor. Eine werdende Mutter hat gegen ihren Arbeitgeber dann einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des entgangenen Verdienstes und zusätzlich auf eine Entschädigung. Das entschied am 02.09.2008 das Arbeitsgericht Mainz (3 Ca 1133/08).

