Betriebsratsblog des DGB Bildungswerks

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Auslaufen einer Befristung wegen Schwangerschaft ist Benachteiligung nach AGG

14.10.08 (AGG, Allgemein, Befristung)

schwanger.jpgWird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, weil die Arbeitnehmerin schwanger ist, liegt eine Benachteiligung wegen des Geschlechts nach dem AGG vor. Eine werdende Mutter hat gegen ihren Arbeitgeber dann einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des entgangenen Verdienstes und zusätzlich auf eine Entschädigung. Das entschied am 02.09.2008 das Arbeitsgericht Mainz (3 Ca 1133/08).

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Keine Beförderung wegen Schwangerschaft

29.04.08 (AGG, Allgemein)

mutterkind.jpg
Das Bundesarbeitsgericht hatte sich kürzlich mit der Frage zu befassen, welche Tatsachen eine Schwangere vortragen muss, um eine geschlechtsbezogene Benachteiligung glaubhaft zu machen, wenn sie wegen der Schwangerschaft nicht befördert wird.

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